Was es bei der Einfuhr von Katzen in die Schweiz zu beachten gilt
Auf vielen selbsternannten Expertenseiten findet man leider immer wieder irreführende und auch offensichtlich falsche Informationen zur Einfuhr von Katzen in die Schweiz. Die Regelung der Schweiz entspricht dabei den Bestimmungen für die EU. Die massgeblichen Informationen finden man einerseits auf der offiziellen Website des
Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und andererseits auf der Homepage der
Eidgenössischen Zollverwaltung.
Für Katzen bedeutet dies konkret (für die Einfuhr aus der EU):
- Die Katze muss mit einem Microchip gekennzeichnet sein
- Die Katze muss einen vom Tierarzt ausgestellten Heimtierpass besitzen
- Die Katze muss gegen Tollwut geimpft sein, dabei muss die Impfung mindestens 21 Tage alt sein und nicht älter als die vom Impfstoffhersteller angegebene (und vom TA im Heimtierpass vermerkte) Gültigkeitsdauer. Je nach verwendetem Tollwutimpfstoff variiert die Gültigkeit zwischen 1-3 Jahren. Es gilt ausserdem zu beachten, dass Kitten erst ab einem Alter von 12 Wochen (gegen Tollwut) geimpft werden dürfen.
Zusammenfassung Einfuhrbedingungen aus der EU
Ausnahmen: Begleitet von einer Bescheinigung dürfen Kitten unter 12 Wochen auch ohne Tollwutimpfung in die Schweiz eingeführt werden und Kitten zwischen 12-16 Wochen dürfen mit Bescheinigung auch eingeführt werden, wenn sie die Tollwutimpfung zwar bekommen haben, diese aber noch nicht 21 Tage zurück liegt.
Auf der folgenden Seite ganz unten findet man den Link zur
Bescheingung, mit der man bestätigt, dass das Kitten keinen Kontakt zu Wildtieren hatte.
Ausserdem gilt zu beachten, dass Katzen (über einem "Warenwert" von CHF 300) der
Mehrwertsteuer (8,0%) unterliegen, nachzulesen unter
Abgaben. Daher ist es ratsam, dass man sich über den Verkauf eine Quittung ausstellen lässt, wenn der Kaufpreis nicht sowieso aus dem Kittenkaufvertrag hervorgeht.